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| Zierpflanzen und Ziergehölze |
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Liebe Gärtner/innen und
Florist/innen,
mit
den hier zusammengestellten Informationen bieten wir Ihnen einen raschen
Überblick über den Einsatz unserer Produkte in Zierpflanzen und -gehölze,
Baumschulen sowie in Sport- und Zierrasen.
In intensiver Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden, dem Amtlichen
Pflanzenschutzdienst (AK-Lück) und zahlreichen Verbänden konnten bereits
viele Lücken durch Genehmigungen nach § 18a geschlossen werden.
Wir von Syngenta unterstützen Sie im Zierpflanzenbau mit Kompetenz
und großem Engagement bei Pflanzenschutz und -züchtung. Ihr
Syngenta Beratungsteam
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die Empfehlungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
nach § 18a:
- Aufgrund der Vielzahl und aus Aktualitätsgründen sind Genehmigungen
nach § 18a bei Syngenta-Produkten nicht am Etikett ausgewiesen
- Informationen zum Einsatz und zur Anwendung unserer Produkte
nach Genehmigungen § 18a finden oder erhalten Sie:
- Syngenta BeratungsCenter
0800-3240275 (gebührenfrei)
- im Internet auf diesen Internetseiten und unter
www.jki.bund.de
- beim Amtlichen Dienst
Diese Informationen richten sich ausschließlich an professionelle,
ausgebildete Gärtner und Floristen. Zum Pflanzenschutz im Haus und
Garten sowie Hobbybereich fragen Sie Ihren Fachhandelsberater.
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